Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Webtak GmbH & Co. KG
Im Schiff 12
68789 St. Leon-Rot

Stand: 01.01.2026

Nachfolgend „Agentur“ genannt.

1 Allgemeines / Content

§ 1 Geltungsbereich

Für unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen können wir nicht anerkennen und weisen diese zurück, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sollten wir individuelle Vereinbarungen getroffen haben, gelten diese vorrangig zu den AGB.

Änderungen der AGB werden Ihnen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn Sie den geänderten AGB nicht schriftlich binnen zwei Wochen widersprechen; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln werden Sie in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

§ 2 Vertragsschluss

Einem Vertragsabschluss geht immer ein unverbindliches Erstgespräch zwischen der Agentur und dem Auftraggeber voraus. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn von Webart-Media ein schriftliches oder mündliches Angebot dem Auftraggeber unterbreitet und dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum im vollen Umfang schriftlich oder per E-Mail oder durch das Unterzeichnen eines Vertrages bestätigt wurde.

Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch Webart-Media.

Unser Vertrag kommt zustande, indem wir Ihnen eine Auftragsbestätigung in Textform zukommen lassen oder ein gesondertes Vertragsdokument (Agenturvertrag) von beiden Partnern unterzeichnet wurde. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch uns.

Über den Online-Shop: Indem Sie die Funktion zur Auftragserteilung auslösen, geben Sie ein verbindliches Angebot ab, die in den Warenkorb gelegten, aufgezählten Leitungen/Produkte zu kaufen. Über den Eingang Ihres Auftrages erhalten Sie bei Onlinebestellungen umgehend eine automatisch generierte Zugangsbestätigung. Diese stellt jedoch noch nicht unsere Annahmeerklärung dar. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst dadurch zustande, wenn Sie unsere Auftragsbestätigung erhalten.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind und Ihre Bestellung online, per E-Mail, Brief, Telefon oder Telefax abgegeben haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 4 Preise / Leistungsumfang / Sonderleistungen

Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Wenn Sie Verbraucher sind, teilen wir Ihnen den Bruttopreis inkl. etwaiger Versandkosten mit.

Soweit nicht einzelvertraglich etwas Anderes vereinbart ist, gilt unsere Preisliste. Änderungen der Preisliste werden wir Ihnen bekannt geben. Sie gelten als vereinbart, wenn Sie der geänderten Preisliste nicht schriftlich binnen 14 Tagen widersprechen; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln werden Sie in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

Wenn unsere Geschäftsbeziehung über jeweilige Einzelaufträge hinausgeht (z. B. Paketangebot, Rahmenvertrag u. Ä.), gelten selbstverständlich die Preise im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, nachdem wir Sie über die neue Preisliste informiert haben, kündigen. Leistungen, die wir bis zum Vertragsende erbringen, sind zu vergüten.

Wir sind frei in der Gestaltung und Ausführung der Aufträge. Wir können zur Umsetzung auch qualifizierte Dritte beauftragen. Von uns abgegebene Kostenschätzungen sind überschlagsmäßige und unverbindliche Kalkulationen, welche nicht als Kostenvoranschläge gemäß § 649 BGB zu werten sind.

Über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehende Leistungen sind jedenfalls nach Aufwand (Stundensätze) gesondert zu vergüten. Eine vorherige Anzeige von Kostenüberschreitungen hat weder verpflichtend zu erfolgen noch führt eine fehlende Anzeige zu einem Anspruchsverlust.

Der genaue Leistungsumfang wird in einer Leistungsbeschreibung (z. B. im Angebot) festgehalten. Innerhalb der vereinbarten Leistung haben wir Gestaltungsfreiheit, wenn mehrere fachgerechte Optionen zur Umsetzung bestehen.

Die Konzepterstellung bei Großprojekten wird mit dem Administrationsstundensatz berechnet. Bei der Angebotsannahme werden die Konzeptkosten verrechnet. Gerne fertigen wir für Sie auch ein Pflichtenheft. Die Kosten dafür werden zusätzlich zum Administrationsstundensatz berechnet.

Wenn wir Dreharbeiten oder Shootings für Sie abwickeln, so umfasst ein Tag Leistungen für die Dauer von 6 bis 7 Stunden. An- und Abreise werden nach unserer Preisliste gesondert vergütet, ebenso wie Kost- und Logis.

In unserem Leistungsumfang ist eine Korrektur inklusive, wenn diese innerhalb von 5 Werktagen nach Abgabe des Werkes mindestens in Textform angefordert wird. Unter Korrektur verstehen wir Modifikationen am Werk im Rahmen des vereinbarten Konzeptes aus bestehendem Content (andere Anordnung der Bilder, anderer Bildausschnitt, Bild austauschen).

Änderungen (z. B. Verwendung/Erstellung neuen Bildmaterials, Änderung abgenommener oder vorgegebener Texte, neues Einsprechen von Text, Änderung vorgegebener oder abgesprochener Musik, Änderung Motion Graphik) werden nach vereinbarten Stundensätzen gesondert berechnet.

Barauslagen, Spesen und Leistungen, die nicht explizit vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, stellen wir gesondert in Rechnung.

Wenn wir für Sie Domains registrieren sollen, erledigen wir das zu den Bedingungen des jeweiligen Providers, die auch Sie gegen sich gelten lassen. Im Zusammenhang mit der Registrierung von Domains schulden wir – wegen vieler nicht in unserer Sphäre liegender Faktoten – nur pflichtgemäßes Bemühen.

Wenn wir für Sie Programme oder Daten hosten bzw. Systeme warten, schulden wir keine bestimmte Erreichbarkeit, Ausfalls- oder Datensicherheit. Wenn nicht individuell vereinbart, ist auch keine bestimmte Reaktionszeit geschuldet.

Wir können Leistungen selbst erbringen oder fachkundige Subunternehmer einsetzen. Produktionsaufträge an Dritte werden in Absprache mit Ihnen, in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung geschlossen.

Soweit wir Sie bei der Suchmaschinenoptimierung oder im Performance Marketing unterstützen, schulden wir eine zur Zielerreichung geeignete Ausführung, jedoch nicht die Erreichung bestimmter Ziele.

Wenn wir Graphiken oder Ähnliches entwerfen, umfasst unser Leistungsumfang einen Entwurf einschließlich geringfügiger Korrekturen. Sollten wir Ihren Geschmack nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe gesondert zu vergüten.

Wenn wir für Sie Druckwerke herstellen, gelten technisch bedingte Abweichungen als vertragsgemäß.

Sollten Sie als Auftraggeber die Leistungserbringung vereiteln, schulden Sie das gesamte vereinbarte Honorar, soweit nicht uns grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft.

Sollten Sie den Vertrag vorzeitig lösen, schulden Sie dennoch das gesamte vereinbarte Honorar. Dasselbe gilt, wenn Sie unsere Arbeiten – ohne uns einzubeziehen – ändern. Eine Anrechnung nach § 648 BGB ist ausgeschlossen.

§ 5 Voraussetzungen für reibungslose Umsetzung

Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit ist das ausführliche Briefing durch Sie als unseren Kunden.

Es sind uns daher zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen Ihrerseits zugänglich zu machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie haben uns über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Zusätzlicher Aufwand, der infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben entsteht, ist gesondert zu bezahlen.

Sie teilen uns insbesondre neben den benötigten Content Elementen auch sämtliche Texte, Slogans, sowie Zugänge und Passwörter von Plattformen, Domains, Netzwerken mit, die wir für die Produktion bzw. Umsetzung einer Kampagne brauchen. Müssen wir uns selbst um den Zugang o. Ä. kümmern, berechnen wir den Arbeitsaufwand auch bei Pauschalangeboten nach Stundensatz.

Die Dreh- / Shooting-Orte müssen frei zugänglich, aufgeräumt und frei von Gefahrenquellen sein. Dokumente mit vertraulichen Informationen/Daten (Kunden, Mandantennamen etc.) sind außerhalb der Drehorte zu lagern. Beeinträchtigungen durch Hindernisse gehen zu Ihren Lasten. Lose Gegenstände werden Sie vor Beginn unserer Arbeiten ausreichend sichern, ebenso wie Wertsachen.

Es stehen ausreichend Stromanschlüsse zur Verfügung.

Wir, unsere Subunternehmer oder andere von uns beauftragte Dritte haften nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn es handelt sich um Personenschäden.

§ 6 Rechte und Lizenzen

Wir übertragen Ihnen ab vollständiger Zahlung unseres Honorars ein unwiderrufliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht ausschließlich für die Online-Verwertung der von uns erstellten Endprodukte. Gleiches gilt für alle schutzfähigen Arbeitsergebnisse wie, Texte, Slogans, Claims usw. Andere Verwertungsarten (z. B. Print, Broadcast) können nach Vereinbarung gegen entsprechende Vergütung lizensiert werden. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

Gerne stellen wir Ihnen nach gesonderter Vereinbarung auch von uns gefertigtes Rohmaterial zur Verfügung. Rohmaterial lizensieren wir in Sekundentaktung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir jeweils nur ganze Clips lizensieren und herausgeben können.

Wenn Sie uns Materialien zu Verfügung stellen, die Urheberrechtsschutz genießen (z. B. Musik, Bilder, Filme, Texte, Graphiken, Logos etc.), garantieren Sie uns, dass Sie ausschließlicher Rechteinhaber sind und erteilen uns die Genehmigung, diese Materialien in unseren, für Sie erstellten Werken zu verwerten. Sie stellen uns von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich sämtlicher Rechtsverfolgungskosten frei und werden uns im Falle einer Inanspruchnahme Einsicht in Unterlagen geben sowie Auskünfte erteilen und uns bei der Anspruchsabwehr unterstützen.

Sie stellen vor Beginn des Shootings/der Dreharbeiten sicher, dass Einwilligungen sämtlicher Personen sowie Einwilligungen, Film- / Fotoaufnahmen an den betreffenden Orten zu fertigen, vorliegen, die auf Bildern oder Filmen zu sehen sind.

Sollten die Einwilligungen der abgebildeten Personen nicht vorliegen, oder wirksam widerrufen werden, haften wir hierfür nicht. Von Forderungen Dritter werden Sie uns in diesem Fall freistellen. Gerne werden wir – nach Vereinbarung, gegen gesonderte Vergütung – versuchen, solche Personen aus Bild/Film zu entfernen.

Wir dürfen Sie als unseren Kunden in unseren Referenzen nennen und hierfür auch – ausschließlich zu diesem Zwecke – Ihre Logos und Markenzeichen verwenden. Wir dürfen dafür – auch schon während der Produktion Sequenzen veröffentlichen (z. B. in unseren Social Media Stories usw.). Sollten Betriebsgeheimnisse dagegensprechen, bei Ihnen gefertigten Content zu Referenzzwecken zu zeigen, informieren Sie uns vor Produktionsbeginn in Textform.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Unser Honorar ist ohne Abzüge 2 Wochen ab Rechnungsdatum fällig. Wir können je nach Arbeitsabschnitt Abschlagszahlungen fakturieren.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit berechtigt, als Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Termine

Liefer- und Abgabetermine sind nur verbindlich, wenn wir sie in Schriftform vereinbart haben.

Sollte es zu Verzögerungen kommen, die wir nicht zu vertreten haben – z. B. auch bei Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten oder der Bezahlung – verlängern sich Termine und Fristen, die wir vereinbart haben, entsprechend.

§ 10 Gewährleistung

Nach Übergabe unserer Produktionen werden Sie uns Einwände innerhalb von fünf Werktagen in Textform mitteilen. Hiernach gilt unsere Leistung als genehmigt.

§ 11 Datenschutz

Wir nutzen Ihre personen-/unternehmensbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke rund um Ihren Auftrag, so z. B. für die Information zu Ihrem Auftrag und für interne Kundenanalysen. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bitte nehmen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Sie finden diese unter folgendem Link: https://webtak.de/datenschutzerklaerung.

Die Nutzung unserer Homepage lassen wir durch Drittanbieter (E-Tracker) beobachten, um unser Angebot ständig verbessern zu können. Als Kunde stimmen Sie der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Rahmen unserer Datenschutzerklärung ausdrücklich zu.

Sie haben das Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung sämtlicher personenbezogener Daten.

Nachfolgend: Webdesign AGBs.

2 Webdesign

Der nachfolgende Teil der AGBs ergänzt den allgemeinen Teil. Im Zweifelsfall ist die spezifischere Regelung in Bezug auf das Webdesign anzuwenden.

§ 12 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Angebote der Agentur und diesem Teil der AGB ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website des Auftraggebers durch die Agentur sowie die Erstellung dieser Website. Sie beinhalten nicht die laufende Pflege von Websites.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Auftraggeber selbst für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen. Die Agentur ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zuganges zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten der Agentur. Werden diese Leistungen gewünscht, kann ein technischer Betreuungsvertrag mit der Agentur geschlossen werden.

§ 13 Projektphasen

Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch die Agentur erforderten eine intensive Mitwirkung des Auftraggebers. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufes vereinbaren die Parteien, dass die Konzeption und Erstellung der Website in 3 Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 1 bis 3 erfolgt.

Die Agentur erarbeitet nach Vorgaben des Auftraggebers den Umfang, die Funktionalität und die Struktur der Website unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen (User Experience). Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird die Agentur den Auftraggeber in angemessener Weise beraten.

Konzeptionsphase: Die Agentur erarbeitet ein Konzept für die Struktur der Website in der Form eines Prototyps. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Sitemap) und die Festlegung eines etwaigen Wireframe Konzeptes.

Gestaltungsphase: Auf der Basis des mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeptes erstellt die Agentur das Design der Website. Das Design muss die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufzeigen. Das Design der Website erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, anhand exemplarischer Seiten, die grundlegende Inhaltselemente der Website abbilden.

Fertigstellungsphase: Auf der Basis des mit dem Auftraggeber abgestimmten Designs stellt die Agentur die Website in gebrauchstauglicher Form fertig. Die Fertigstellungsphase endet mit dem Tag der Übermittlung der Fertigstellungsanzeige der Agentur an den Auftraggeber.

Pflegephase: Für die Zeit nach der Fertigstellung der Website bietet die Agentur die Pflege der Website auf der Basis eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages an. Die Pflege der Website ist dringend zu empfehlen, da nur so ein andauerndes Maß an Sicherheit der Website und deren Funktionsfähigkeit nach dem jeweiligen Stand der Technik erreicht werden kann.

§ 14 Leistungspflichten

Zu den Hauptleistungspflichten der Agentur gehören die laufende Beratung des Auftraggebers nach Maßgabe des nachfolgenden § 15, die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 16, sowie die Softwareprogrammierung nach Maßgabe des nachfolgenden § 17.

§ 15 Beratung des Auftraggebers

Bei der Beratung wird die Agentur berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenso unterrichten, wie über allgemeine Erkenntnisse, die die Agentur von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – zum Beispiel im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.

Branchenspezifische Kenntnisse werden von der Agentur nicht erwartet. Die Agentur ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.

§ 16 Gestalterische Leistungen

Die Agentur erarbeitet einen Vorschlag für die grafische Gestaltung der Website. Dabei wird sie – soweit vom Auftraggeber erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Auftraggebers ergeben.

Soweit der Auftraggeber binnen einer Woche nach der Präsentation des Vorschlages keine Bestimmung bzw. Konkretisierung der Leistung vornimmt, kann die Agentur die Gestaltung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vornehmen.

§ 17 Softwareprogrammierung

Die Agentur verpflichtet sich zur Programmierung von Web-Applikationen, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen als auch die mit dem Auftraggeber abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt.

Die Agentur wird Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Agentur wird mit dem Auftraggeber die technischen Anforderungen wie Browser- und Gerätekompatibilitäten abstimmen, auf die die Website möglichst zu optimieren ist. Eine Beschaffenheitsgarantie geht hiermit nicht einher.

Die Agentur erbringt die Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführung, Schulungen und Support sind nur dann geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.

§ 18 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Sofern die Parteien die Einstellung der Website in das World Wide Web durch die Agentur vereinbart haben, wird der Auftraggeber der Agentur spätestens nach Zugang der Fertigstellungsanzeige gemäß § 13 Abs. 5 den Zugang zu dem Server beistellen, auf welchem die Website zur Annahme bereitgestellt werden soll.

Der Auftraggeber stellt der Agentur, sofern nicht anders vereinbart, den in die Website einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website verfolgten Zwecke eignet, ist die Agentur nicht verpflichtet.

Zu dem, vom Auftraggeber in digitaler Form bereitzustellenden, Inhalt gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstigen Grafiken und rechtliche Bestandteile wie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB. Sofern eine Überlassung von Inhalt in digitaler Form vereinbart wird, ist das jeweils zu verwendende Dateiformat einschließlich technischer Einzelheiten (zum Beispiel Bildauflösung) abzustimmen.

Soweit die Agentur Inhalte, insbesondere Bilder auswählt, wird sie dem Auftraggeber die Quelle mitteilen, über die sie die Bilder bezogen hat (z. B. iStock, Adobe, etc.). Der Auftraggeber wird die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben. Der Erwerb der Nutzungsrechte durch die Agentur bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Von Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber die Agentur auf erstes Anfordern frei.

§ 19 Abnahme

Die Abnahme der Website erfolgt nach den einzelnen Projektphasen (§ 13 dieser AGB) und endet in der Gesamtabnahme. Sobald die Agentur die jeweilige Projektphase fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Auftraggeber diese durch Erklärung mindestens in Textform abnehmen (§ 126b BGB).

Gesamtabnahme:

Nach vollständiger Übergabe und Installation der von der Agentur fertiggestellten Software, auf dem kundenseitig bereitgestellten Server oder den Agentur-Server, wird eine angemessene Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software. Die Testphase ermöglicht dem Auftraggeber und der Agentur eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit und etwaiger sonstiger Mängel. Die Testphase beläuft sich auf 14 Tage. Die Testphase beginnt mit der Veröffentlichung der Neuentwicklung auf der URL des Kunden.

Der Auftraggeber wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware der Agentur schriftlich anzeigen. Die Agentur steht dem Auftraggeber auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.

Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Auftraggeber diese Fehler der Agentur schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.

Treten während der Testphase keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Agentur keine wesentlichen Fehler in Textform angezeigt, gilt unsere Arbeit als abgenommen (Gesamtabnahme). Sofern sich der Kunde innerhalb der Testphase nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

Als abgenommen gelten die Teilleistungen gemäß vorgenanntem Absatz auch, wenn die Agentur dem Auftraggeber nach der jeweiligen Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines nicht unwesentlichen Mangels verweigert hat.

Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen sowie den Internet-Zugang der Nutzer und des Auftraggebers.

§ 20 Weitere Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet.

Soweit Testläufe, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.

Sofern die Agentur dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder Ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber der Agentur jeweils unverzüglich mitteilen.

§ 21 Nutzungsrechte, Quellcode, Referenzen

Die Agentur räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Website zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an die Agentur entrichtet hat.

Der Auftraggeber wird die Agentur im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.

§ 22 Weiterentwicklung

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Website weiterzuentwickeln. Im Falle von Änderungen an der Website, die nicht von der Agentur durchgeführt werden, kann die Agentur verlangen, nicht mehr als Ersteller der Website benannt zu werden.

§ 23 Referenzen

Die Agentur darf den Auftraggeber auf ihrer Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen, sofern keine gesonderte Vereinbarung hierzu getroffen wurde. Die Agentur darf ferner die vertragsgegenständliche Website nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

§ 24 Fertigstellungstermin

Den Termin für die Fertigstellung der Website vereinbaren die Parteien in dem jeweiligen Vertrag.

Der Fertigstellungstermin ist für die Agentur nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Fall einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Übermittelt der Auftraggeber Änderungswünsche oder neue Anforderungen, verschiebt sich der Fertigstellungstermin um einen angemessenen Zeitraum.

§ 25 Gewährleistung und Haftung

Für Mängel der Website haftet die Agentur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Die Haftung der Agentur auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 25 eingeschränkt.

Die Agentur haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit die Agentur gemäß § 25 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Agentur bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

Die Einschränkungen dieses § 25 gelten nicht für die Haftung der Agentur wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

Für die Gewährleistung, einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Dies gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle von Vorsatz oder grobem Verschulden.

Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist die Agentur nicht verantwortlich. Insbesondere ist sie nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Für die Rechtssicherheit der Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung und Disclaimer ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalt der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und ihr die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Die Agentur haftet nicht für Fälle, in denen der Kunde Änderungen an den von der Agentur erbrachten Leistungen vorgenommen hat. Dies gilt insbesondere für Änderungen nach Abnahme der Website.

Leistungen und Aufwendungen, die agenturseitig im Zusammenhang mit einer möglichen Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit aufgrund von kundenseitig vorgenommenen Änderungen entstehen, werden nach Aufwand berechnet.

§ 26 Höhere Gewalt

Als Ereignis höherer Gewalt gelten von außen kommende, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisende, auch durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorhersehbare und vermeidbare oder abwendbare Ereignisse, die die Leistungserbringung ganz oder teilweise unmöglich werden lassen oder erheblich beeinträchtigen. Dies können z. B. Krieg, Aufstand, Unruhen, Arbeitskämpfe, Explosion, Brand, Hochwasser, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Beeinträchtigung oder Ausfall von Infrastrukturen und (…) sein.

Ereignisse höherer Gewalt befreien die Agentur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten in der konkret vereinbarten Art und Weise. Sie ist von ihrer Leistungspflicht, jedoch nicht dem Grunde nach, befreit, mit der Folge, dass sie alles ihr objektiv Zumutbare unternehmen muss, um den Leistungserfolg im höchstmöglichen Maß herbeizuführen. Der Auftraggeber ist in dem Umfang von seiner Vergütungspflicht befreit, in der die Agentur ihre Leistungen nicht erbringt.

Dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise zu kündigen, wenn ihr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet.

§ 27 Kündigung

Der Vertrag kann von der Agentur bis zur Fertigstellung der Website nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Agentur ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn

(a.) der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß dieser AGB wiederholt verletzt;

(b.) der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Teilzahlung nicht nachkommt;

(c.) der Auftraggeber Anforderungen stellt, die der Agentur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden können, z. B. weil sie nicht vom Portfolio der Agentur umfasst sind oder gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder die guten Sitten verstoßen.

In einem solchen Fall kann die Agentur einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

Im Übrigen finden die Regelungen des BGB Anwendung.

§ 28 Datensicherheit

Der Auftraggeber wird den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme, die von der Agentur übermittelt wurden, vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.

Wird ein technisches Betreuungspaket zwischen Agentur und Auftraggeber geschlossen und erhält der Auftraggeber einen Zugang zur Website, verpflichtet sich dieser für die Datensicherheit seines Zugangs Sorge zu tragen. Für etwaige Schäden unzureichender Datensicherheit des Auftraggebers haftet die Agentur nicht. Die Beweispflicht zur ausreichenden Datensicherheit trägt der Auftraggeber.

§ 29 Datenschutz

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste auf der Homepage der Agentur aufzunehmen, ohne jedoch personenbezogene Daten mit aufzuführen. Der Auftraggeber kann die Aufnahme nur dann verweigern, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.

Der Auftraggeber bestätigt, das von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Agentur übermittelte, personenbezogen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird die Agentur insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.

§ 30 Schlussbestimmungen

Auf den jeweiligen Vertrag und diese AGB ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ergeben, Landau in der Pfalz als Gerichtsstand vereinbart.

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.

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